Flat-Tax-Simulator 2027: wie viel du mit dem Pauschalregime bei 100.000 Euro zahlen würdest
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Der Simulator berechnet italienische Steuern und Sozialbeiträge (Pauschalregime, IRPEF, INPS) für italienische Freiberufler und Einzelunternehmer (Partite IVA). Diese Seite ist eine Gefälligkeitsübersetzung: maßgeblich ist die italienische Fassung.
Das Haushaltsgesetz 2027 ist noch nicht verabschiedet
Am 28. Oktober 2026 hat der Ministerrat den Gesetzentwurf zum Haushalt 2027 genehmigt. Laut amtlicher Pressemitteilung hebt er die Schwelle des Pauschalregimes für die Einkommensteuer auf 100.000 Euro, lässt die USt-Befreiung bei 85.000 Euro und erstreckt die IRPEF von 33 % auf Einkommen bis 55.000 Euro. Zum 29.10.2026 muss der Text noch von Kammer und Senat abgestimmt werden und kann sich ändern: Der Simulator zeigt diese Maßnahmen mit der Kennzeichnung „Hypothese“, neben den Regeln 2026, die in Kraft sind.
Kurz gesagt: Die „Flat Tax 2027“ für Partite IVA ist die Maßnahme des Gesetzentwurfs zum Haushalt, den der Ministerrat am 28. Oktober 2026 genehmigt hat. Sie hebt die Umsatzschwelle des Pauschalregimes von 85.000 auf 100.000 Euro, aber nur für die Einkommensteuer, und lässt die Ersatzsteuer bei 15 % (5 % in den ersten fünf Jahren). Die USt wird dagegen über 85.000 Euro auf der Rechnung ausgewiesen, weil die USt-Befreiung dort bleibt, bis die europäische Genehmigung vorliegt. Zum 29. Oktober 2026 ist sie nicht Gesetz: Sie muss von Kammer und Senat abgestimmt werden. Dieser Simulator berechnet Steuer, INPS-Beiträge und Nettoeinkommen nach den Regeln 2026, mit der Hypothese 2027 und dem regulären Regime, und verwendet nur amtliche Parameter.
Der Simulator
Drei Stufen, ein Ergebnis, das sich bei jeder Änderung aktualisiert, Medaillen für alle, die alle Spannen erkunden. Es werden keine Daten übermittelt: Die Berechnung erfolgt in deinem Browser.
Was ist die „Flat Tax 2027“
„Flat Tax“ bedeutet in Italien nicht eine einzige Sache. In der Sprache des Haushalts 2027 umfasst der Ausdruck mindestens drei verschiedene Maßnahmen, und es lohnt sich, sie vor jeder Rechnung zu trennen:
- Pauschalregime bis 100.000 Euro. Das ist die Maßnahme, die die Presse „Flat Tax für Partite IVA“ nennt: Der Gesetzentwurf hebt die Zugangsschwelle des Pauschalregimes für die Einkommensteuer von 85.000 auf 100.000 Euro, während die USt-Befreiung bei 85.000 bleibt; die Pressemitteilung rührt die Ersatzsteuer von 15 % nicht an. Genau diese Maßnahme vergleicht der Simulator oben mit den geltenden Regeln.
- IRPEF 33 % bis 55.000 Euro. Keine Flat Tax, sondern eine Erweiterung der zweiten Stufe (heute 28.000 bis 50.000 Euro): betrifft Angestellte, Rentner und Selbständige im Regelregime. Die Presse im Oktober sprach von 60.000 Euro, die amtliche Pressemitteilung nennt 55.000: Es sind höchstens 500 Euro pro Jahr und Person. Du findest sie in der „Bonusstufe“ des Simulators.
- Ersatzsteuer von 5 % auf Vertragserhöhungen. Eine begünstigte Besteuerung von Gehaltserhöhungen aus der Erneuerung von Tarifverträgen im Privatsektor, die der Gesetzentwurf bestätigt. Ohne den Text gibt es keine ausreichend klare Regel, um sie zu simulieren, ohne Details zu erfinden; deshalb ist sie nicht auf der Seite.
Keine der drei ist bisher Gesetz: Sie stehen im Gesetzentwurf, den das Parlament abstimmen muss. Der Simulator trennt die geltenden Parameter (Steuerjahr 2026, mit Rechtsquelle) von den hypothetischen und kennzeichnet sie jedes Mal.
Stand des Gesetzes (29.10.2026)
| Etappe | Datum | Status |
|---|---|---|
| Haushaltsprogrammdokument 2027 vom Ministerrat genehmigt | 13. Oktober 2026 | Erledigt |
| Haushaltsgesetzentwurf im Ministerrat | 28. Oktober 2026 (Ministerrat Nr. 195) | Erledigt |
| Einreichung bei den Kammern, Prüfung und Abstimmung durch Kammer und Senat | bis 31. Dezember 2026 | Ausstehend |
| Inkrafttreten der neuen Regeln | 1. Januar 2027 | Nur wenn genehmigt |
Die Pressemitteilung des Ministerrats Nr. 195 fasst die Maßnahmen zusammen (das Haushaltsmanöver ist 2027 rund 26 Milliarden Euro wert), ist aber nicht der Text des Gesetzentwurfs: Artikel, Fristen und Bedingungen liest man, wenn er bei den Kammern eingereicht ist. Bis dahin wendet der Simulator die Maßnahmen so an, wie die Pressemitteilung sie beschreibt, und bis zur Schlussabstimmung und zur Gazzetta Ufficiale gelten für das Pauschalregime die Regeln von 2026.
Die im Jahr 2026 geltenden Regeln
Dies sind die Parameter, die der Simulator auf der Karte „Heute“ verwendet. Jede Zeile hat ihre Quelle, abgerufen am 29.10.2026.
| Parameter | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Umsatz- oder Honorarschwelle (Vorjahr) | 85.000 € | Abs. 54 Buchst. a) |
| Sofortiger Austritt; MwSt. ab dem Geschäft, das die Grenze überschreitet | über 100.000 € | Abs. 71; Rundschreiben AE 32/E/2023 |
| Ausgaben für Angestellte und Mitarbeiter | max. 20.000 € brutto | Abs. 54 Buchst. b) |
| Einkünfte aus Angestelltenverhältnis oder Rente (Vorjahr) | max. 30.000 €; 35.000 € für 2025 und 2026 | Abs. 57 Buchst. d-ter); Merkblatt AE |
| Ersatzsteuer | 15% | Abs. 64 |
| Neue Tätigkeiten, Jahr des Beginns und die vier folgenden | 5% | Abs. 65 |
| Ermäßigung der INPS-Beiträge für Handwerker und Händler | 35%, auf Antrag | Abs. 77; INPS-Rundschreiben 14/2026 |
| Sektorgruppe | ATECO-Codes 2007 | Koeffizient |
|---|---|---|
| Lebensmittel- und Getränkeindustrie | 10-11 | 40% |
| Groß- und Einzelhandel | 45, 46.2-46.9, 47.1-47.7, 47.9 | 40% |
| Straßenhandel mit Lebensmitteln und Getränken | 47.81 | 40% |
| Straßenhandel mit anderen Waren | 47.82-47.89 | 54% |
| Bauwesen und Immobilienwirtschaft | 41-43, 68 | 86% |
| Handelsvermittler | 46.1 | 62% |
| Beherbergung und Gastronomie | 55-56 | 40% |
| Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, Gesundheitswesen, Bildung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 64-66, 69-75, 85, 86-88 | 78% |
| Sonstige Wirtschaftstätigkeiten | alle übrigen Codes (z. B. 62–63 IT, 49–53 Verkehr, 90–96 Dienstleistungen) | 67% |
| Verwaltung | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Gestione separata, Freiberufler ohne anderweitige Absicherung | 26,07% des Einkommens bis 122.295 € (25 % IVS [Renten- und Hinterbliebenenversicherung] + 0,72 % + 0,35 % ISCRO); 24% für Rentner oder anderweitig Versicherte | INPS-Rundschreiben Nr. 8 vom 3.2.2026 |
| Handwerker | 4.521,36 € fix auf die Mindestbemessungsgrundlage von 18.808 €; 24% auf den übersteigenden Anteil, 25% über 56.224 €; Höchstbemessung 122.295 € | INPS-Rundschreiben Nr. 14 vom 9.2.2026 |
| Händler | 4.611,64 € fix; 24,48% und 25,48% über 56.224 € (enthält die 0,48 % für die Abfindung bei Geschäftsaufgabe) | INPS-Rundschreiben Nr. 14 vom 9.2.2026 |
Für die Regelbesteuerung wendet der Simulator die seit 2026 geltenden IRPEF-Stufen des Art. 11 TUIR (Einheitstext der Einkommensteuern) an (23 % bis 28.000 Euro, 33 % bis 50.000, 43 % darüber, nach der Änderung von Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 199/2025) sowie den Abzug für selbstständige Arbeit nach Art. 13 Abs. 5 TUIR. Die regionalen und kommunalen Zusatzsteuern bleiben außen vor, da sie davon abhängen, wo du wohnst.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs 2027
| Maßnahme | Was die Pressemitteilung sagt | Quelle und Datum |
|---|---|---|
| Pauschalregime bis 100.000 € | Zugangsschwelle für die Einkommensteuer von 85.000 auf 100.000 Euro; USt-Befreiung bleibt bei 85.000 Euro „in Erwartung der Genehmigung durch die Europäische Union“ | Pressemitteilung CdM Nr. 195, 28.10.2026 |
| IRPEF 33 % bis 55.000 Euro | 33-%-Satz auf Einkommen bis 55.000 Euro ausgedehnt (heute 50.000); die Presse im Oktober sprach von 60.000 | Pressemitteilung CdM Nr. 195, 28.10.2026; Sky TG24, 13.10.2026 |
| 5 % auf Vertragserhöhungen | Begünstigte Ersatzsteuer auf Gehaltserhöhungen aus der Erneuerung von Tarifverträgen im Privatsektor bestätigt | Pressemitteilung CdM Nr. 195, 28.10.2026 |
| Grenze von 35.000 Euro Einkommen aus Angestelltenverhältnis für Pauschalierte | Gilt für 2025 und 2026; die Pressemitteilung vom 28.10.2026 erwähnt sie nicht: ohne Verlängerung sinkt sie ab 2027 auf 30.000 Euro | Eintrag Agenzia delle Entrate; Pressemitteilung CdM Nr. 195, 28.10.2026 |
Wie man rechnet, Schritt für Schritt
Das Pauschalregime fragt nicht nach den tatsächlichen Kosten: Es unterstellt sie mit dem Rentabilitätskoeffizienten. Die Kette ist immer dieselbe, und der Simulator zeigt sie über die Schaltfläche „Rechenschritte anzeigen“:
- Pauschaleinkommen = eingenommene Umsätze × Koeffizient des Sektors.
- Bemessungsgrundlage = Pauschaleinkommen − gezahlte Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (sie sind der einzige zugelassene Abzug).
- Ersatzsteuer = Bemessungsgrundlage × 15 % (oder 5 % in den ersten fünf Jahren). Sie ersetzt IRPEF, Zusatzsteuern und IRAP.
Beispiel 1, Berater mit 60.000 € in der Gestione separata. Koeffizient 78%: Pauschaleinkommen 46.800 €. Beiträge 26,07%: 12.200,76 €. Bemessungsgrundlage 34.599,24 €, Steuer 15 %: 5.189,89 €. Insgesamt zu zahlen 17.390,65 €, also 29,0% der Umsätze. In der Regelbesteuerung, mit demselben Kostenanteil (22%) und dem Abzug nach Art. 13, wäre die Netto-IRPEF 8.545,02 € plus Zusatzsteuern: 3.355,13 € mehr allein an staatlicher Steuer.
Beispiel 2, Installateur mit 90.000 €, Handwerker mit 35-%-Ermäßigung. Koeffizient 86%: Pauschaleinkommen 77.400 €. Ermäßigte INPS-Beiträge für Handwerker: 12.216,88 €. Steuer 15 % auf 65.183,12 €: 9.777,47 €. Aber 90.000 € liegen über 85.000: Nach den heutigen Regeln ist es das letzte Jahr im Pauschalregime, danach Regelbesteuerung, wo bei gleich unterstellten Kosten die Abgabe auf 36.195,26 € steigen würde (ohne die 35-%-Ermäßigung, die nur im Pauschalregime existiert). Mit der Hypothese bei 100.000 Euro bliebe es im Pauschalregime: 14.200,91 € Unterschied pro Jahr, vor den Zusatzsteuern.
Zwei erklärte Vereinfachungen: Die abgezogenen Beiträge sind diejenigen, die auf dasselbe Einkommen berechnet werden (im Dauerzustand), während sie per Gesetz im Jahr gezahlt abgezogen werden; und in der Regelbesteuerung sind die Kosten standardmäßig derselbe Anteil, den das Pauschalregime für diesen Sektor unterstellt, bis du deine eigenen eingibst.
Die Grauzone zwischen 85.000 und 100.000 Euro
Dies ist die einzige Spanne, in der die Hypothese 2027 etwas ändert, und deshalb hebt der Simulator sie orange hervor. Mit den geltenden Regeln bleibt, wer zwischen 85.000 und 100.000 Euro einnimmt, nicht sofort draußen: Er bleibt im Pauschalregime für das Jahr der Überschreitung und wechselt ab dem Folgejahr in die Regelbesteuerung (Rundschreiben AE 32/E vom 5. Dezember 2023, §2.1). Über 100.000 Euro dagegen endet das Regime im Moment der Überschreitung, und die MwSt. ist ab dem Geschäft fällig, das die Grenze auslöst (Abs. 71).
Mit der Schwelle von 100.000 Euro bliebe diese Spanne auch im Folgejahr im Pauschalregime. Die Ersparnis, die der Simulator zeigt, ist die Differenz zwischen der Abgabe in der Regelbesteuerung, auf die dich die heutigen Regeln bringen würden, und der Pauschalabgabe, die dir die Hypothese lassen würde: Vergleiche die beiden Jahre „im Dauerzustand“, nicht das Übergangsjahr.
Das MwSt.-Problem: warum die Schwelle 85.000 ist
Die Schwelle von 85.000 Euro ist keine italienische Zahl. Art. 284 der Richtlinie 2006/112/EG, neu gefasst durch die Richtlinie (EU) 2020/285, die seit 2025 gilt, legt bei 85.000 Euro Umsatz das Maximum fest, das ein Mitgliedstaat im Kleinunternehmerregime von der MwSt. befreien darf. Italien wurde seit 2023 auf dieses Niveau ermächtigt (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/664), und das Haushaltsgesetz 2023 hat auch die Schwelle des Pauschalregimes auf 85.000 angeglichen. Die 100.000 Euro dagegen sind in der Richtlinie die Obergrenze des Umsatzes in der Union für die grenzüberschreitende Befreiung: Daher stammt die italienische Regel des sofortigen Austritts.
Deshalb führt die Pressemitteilung vom 28. Oktober nur die Schwelle für die Einkommensteuer auf 100.000 Euro und lässt die USt-Befreiung bei 85.000 Euro „in Erwartung der Genehmigung durch die Europäische Union“: Ein Staat kann selbst entscheiden, wie viel Einkommensteuer er verlangt, nicht bis wohin er von der USt befreit. Für Kunden, die mit Unternehmen arbeiten, ist die USt auf der Rechnung größtenteils neutral (der Kunde zieht sie ab). Wer mit Privatkunden arbeitet, muss die Preise um 22 % erhöhen oder die Kosten tragen. Der Simulator quantifiziert das nicht, weil es von deiner Preisliste abhängt.
Wenn du auch ein Angestelltenverhältnis hast
Eine oft übersehene Regel: Du kannst nicht im Pauschalregime sein, wenn du im Vorjahr Einkünfte aus Angestelltenverhältnis oder Rente über 30.000 Euro bezogen hast (Art. 1 Abs. 57 Buchst. d-ter), außer das Arbeitsverhältnis ist beendet. Für 2025 und 2026 wurde die Grenze auf 35.000 Euro angehoben. Ohne Verlängerung im Haushaltsgesetz 2027 fällt sie ab dem 1. Januar 2027 auf 30.000 Euro zurück: Wer neben einem Gehalt zwischen 30.000 und 35.000 Euro eine Partita IVA eröffnet, für den ist das eine konkretere Variable als die Schwelle von 100.000.
Pauschal oder Regelbesteuerung: was der Simulator dir nicht sagen kann
Der Vergleich mit der Regelbesteuerung hilft bei der Orientierung, aber drei Dinge bleiben außerhalb jedes Rechners, auch dieses:
- Deine echten Kosten. Wenn du mehr ausgibst, als der Koeffizient unterstellt (ein Händler mit 70 % Warenkosten, ein Freiberufler mit Büro und Angestellten), kann die Regelbesteuerung weniger kosten, als es scheint. Aktiviere „Ich kenne meine tatsächlichen Kosten“ und trage deinen Prozentsatz ein.
- Die Abzüge, die das Pauschalregime streicht. Im Pauschalregime lässt die Ersatzsteuer keine Abzüge für Familienangehörige, Arztkosten, Renovierungen oder Hypothekenzinsen zu: Wer viele davon hat, holt einen Teil des Vorteils nur in der Regelbesteuerung zurück. Der Simulator wendet nur den Abzug für selbstständige Arbeit an.
- Die Rente. Die 35-%-Ermäßigung der Beiträge für Handwerker und Händler senkt auch proportional die dir gutgeschriebenen Beiträge (darauf weist die INPS selbst hin): Du zahlst heute weniger, sammelst aber morgen weniger an.
Für eine echte Entscheidung braucht es deinen Steuerberater mit deinen Zahlen. Der Simulator hilft, mit den richtigen Fragen zu ihm zu kommen.
So nutzt du den Simulator
- 1. Wähle deine Tätigkeitsgruppe. Wähle den ATECO-Sektor: Er bestimmt den Rentabilitätskoeffizienten, also den Anteil der Umsätze, den das Pauschalregime als Einkommen betrachtet (von 40 % bis 86 %).
- 2. Gib die im Jahr eingenommenen Umsätze ein. Verwende den Schieberegler oder das Zahlenfeld. Der Schwellenmesser zeigt den Abstand zu den geltenden 85.000 Euro und zu den 100.000 Euro der Hypothese 2027.
- 3. Gib die Sozialversicherung und die Details an. Gestione separata, INPS Handwerker oder Händler mit eventueller 35-%-Ermäßigung, Berufskammer mit deinem Satz; 5-%-Satz für die ersten fünf Jahre und tatsächliche Kosten für den Vergleich mit der Regelbesteuerung.
- 4. Lies das Ergebnis und die Rechenschritte. Drei Karten im Vergleich: Regeln 2026, Hypothesen 2027 und Regelbesteuerung, mit Steuer, Beiträgen, Gesamtbetrag und Netto. Öffne die Schritte, um jede Formel zu sehen, und kopiere dann den Link, um die Simulation zu teilen.
Leitfäden und Neuigkeiten zur Flat Tax
Das vollständige Bild findest du im Leitfaden Flat Tax 2027 für Selbstständige: was sich ändert und was noch eine Annahme ist. Jede Vertiefung löst einen Fall und öffnet diesen Simulator bereits ausgefüllt.
- Haushaltsgesetz 2027 und Flat Tax: Etappen, Termine und amtliche Texte
- Pauschalregime über 85.000 Euro: was passiert und was sich bei 100.000 Euro ändert
- Pauschalregime bis 100.000 Euro, aber Umsatzsteuer ab 85.000 Euro: was sich auf der Rechnung ändert
- Pauschalregime und Angestelltenverhältnis: die Grenze von 30.000 oder 35.000 Euro
- Pauschalregime oder Regelbesteuerung: was sich wirklich lohnt, mit berechneten Beispielen
- Rentabilitätskoeffizienten des Pauschalregimes nach ATECO-Code: die Tabelle
- Beiträge INPS im Pauschalregime 2026: Kassen und 35-Prozent-Reduzierung
- Pauschalregime mit 5% für neue Tätigkeiten: Voraussetzungen, Dauer und wann man es verliert
- IRPEF 2027 mit 33% bis 55.000 Euro: wer profitiert und wie viel, in Euro
- Haushalt 2027 im Ministerrat: Pauschalregime bis 100.000 Euro, Umsatzsteuer ab 85.000
- Gesetzentwurf zum Haushalt 2027: Pauschalregelung bis 100.000 Euro, Ausstieg bei 115.000 Euro
Häufige Fragen
Ist die Flat Tax 2027 schon Gesetz?
Noch nicht. Am 28. Oktober 2026 hat der Ministerrat den Gesetzentwurf zum Haushalt 2027 genehmigt, der laut amtlicher Pressemitteilung die Schwelle des Pauschalregimes für die Einkommensteuer auf 100.000 Euro hebt. Zum 29. Oktober 2026 muss der Text von Kammer und Senat geprüft und abgestimmt werden und kann sich durch Änderungsanträge ändern: Solange er nicht im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) veröffentlicht ist, ist er keine geltende Norm.
Was würde sich mit dem Pauschalregime bis 100.000 Euro ändern?
Laut Pressemitteilung des Ministerrats vom 28. Oktober 2026 würde die Zugangsschwelle für die Einkommensteuer von 85.000 auf 100.000 Euro steigen; die Pressemitteilung rührt die Ersatzsteuer nicht an, die bei 15 % bleibt (5 % für neue Tätigkeiten), und lässt die USt-Befreiung bei 85.000 Euro. Wer heute zwischen 85.000 und 100.000 Euro einnimmt, bleibt nur im Jahr der Überschreitung im Pauschalregime und wechselt im Folgejahr in die Regelbesteuerung: Mit der neuen Schwelle bliebe man darin.
Warum ist von der MwSt. ab 85.000 Euro die Rede, auch bei einer Schwelle von 100.000?
Weil die USt-Befreiung für Kleinunternehmen durch die Richtlinie 2006/112/EG (Art. 284) auf höchstens 85.000 Euro inländischen Umsatz festgelegt ist. Ein Italien, das die Schwelle der Ersatzsteuer erhöht, kann die USt-Schwelle nicht allein erhöhen: Deshalb lässt die Pressemitteilung des Ministerrats vom 28. Oktober 2026 die USt-Befreiung bei 85.000 Euro, „in Erwartung der Genehmigung durch die Europäische Union“, auch mit der Pauschalschwelle bei 100.000.
Was sind heute die Schwellen des Pauschalregimes?
Umsätze oder Honorare des Vorjahres nicht über 85.000 Euro; Ausgaben für Angestellte und Mitarbeiter nicht über 20.000 Euro brutto; Einkünfte aus Angestelltenverhältnis oder Rente nicht über 30.000 Euro, auf 35.000 für 2025 und 2026 angehoben. Bei Einnahmen über 100.000 Euro endet das Regime im selben Jahr (Art. 1 Abs. 54, 57 und 71 des Gesetzes Nr. 190/2014).
Wie viel Steuer zahlt man im Pauschalregime?
15 % des Pauschaleinkommens (Umsätze multipliziert mit dem Rentabilitätskoeffizienten des Sektors, abzüglich der gezahlten Pflichtbeiträge). Für neue Tätigkeiten 5 % im Jahr des Beginns und in den vier folgenden. Die Ersatzsteuer ersetzt IRPEF, regionale und kommunale Zusatzsteuern sowie IRAP.
Enthält der Simulator die INPS-Beiträge?
Ja, mit den von der INPS veröffentlichten Sätzen 2026: 26,07 % in der Gestione separata (24 % für Rentner oder anderweitig Versicherte), 24 % für Handwerker und 24,48 % für Händler auf der Mindestbemessungsgrundlage von 18.808 Euro und darüber, ein Punkt mehr über 56.224 Euro, 35-%-Ermäßigung für Pauschalierte, die sie beantragen. Für die Berufskammern trägst du den Satz selbst ein.
Was berechnet der Simulator nicht?
Die regionalen und kommunalen IRPEF-Zusatzsteuern der Regelbesteuerung (sie variieren je nach Gebiet), die Abzüge außer dem für selbstständige Arbeit (Familienangehörige, Gesundheitskosten, Renovierungen), die Vorauszahlung und Saldozahlung der Beiträge an die Kasse, die Regeln der einzelnen Berufskammern und die Auswirkung der MwSt. auf die Preise. Er ist ein Orientierungsinstrument, keine Steuererklärung.
Gilt die IRPEF von 33 % bis 55.000 Euro auch für Partite IVA?
Sie gilt für jeden, der IRPEF nach Stufen zahlt, also für Angestellte und Partite IVA im Regelregime, nicht für Pauschalbesteuerte. Heute gilt der Satz von 33 % zwischen 28.000 und 50.000 Euro: Würde er bis 55.000 ausgedehnt, wie der Gesetzentwurf zum Haushalt vorsieht, den der Ministerrat am 28. Oktober 2026 genehmigt hat, wären es höchstens 500 Euro im Jahr (10 Prozentpunkte auf 5.000 Euro). Die Indiskretionen im Oktober sprachen von 60.000 Euro; die amtliche Pressemitteilung nennt 55.000. Es ist noch nicht Gesetz.
Wann wird es sicher sein?
Das Haushaltsgesetz muss bis zum 31. Dezember 2026 vom Parlament genehmigt werden, um ab dem 1. Januar 2027 zu gelten. Der Text kann sich bis zum letzten Schritt ändern: Wir aktualisieren die Seite und die Parameter des Simulators bei jeder Etappe, mit dem Datum oben auf der Seite.
Konsultierte Quellen, Stand 29.10.2026
- Regierung, Pressemitteilung des Ministerrats Nr. 195 vom 28. Oktober 2026 (Genehmigung des Gesetzentwurfs zum Haushalt 2027: Pauschalregime, USt, IRPEF mit 33 % bis 55.000 Euro)
- Gesetz Nr. 190 vom 23. Dezember 2014, Art. 1 Abs. 54–89 (Pauschalregime, geltender Text auf Normattiva)
- Agenzia delle Entrate, Merkblatt „Regime forfetario“ (Voraussetzungen, Grenze 35.000 Euro für 2025 und 2026, Austritt bei 100.000)
- Agenzia delle Entrate, Rundschreiben 32/E vom 5. Dezember 2023 (Schwellen 85.000 und 100.000, MwSt.-Auswirkungen, Verweis auf Art. 284 der MwSt.-Richtlinie)
- Agenzia delle Entrate, Rundschreiben 10/E vom 4. April 2016, §4.3 (Tabelle der Rentabilitätskoeffizienten)
- Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025, Art. 1 Abs. 3 (IRPEF-Satz der zweiten Stufe zu 33 %); Art. 11 und Art. 13 Abs. 5 D.P.R. 917/1986 (TUIR)
- INPS, Rundschreiben Nr. 8 vom 3. Februar 2026 (Gestione separata: Sätze, Höchst- und Mindestbemessungsgrundlage 2026)
- INPS, Rundschreiben Nr. 14 vom 9. Februar 2026 (Handwerker und Händler: Sätze, Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage, 35-%-Ermäßigung)
- Regierung, Mitteilung des Ministerrats Nr. 192 vom 13. Oktober 2026 (Genehmigung des Haushaltsprogrammdokuments 2027)
- Sky TG24, 13. Oktober 2026; Alanews, 20. Oktober 2026; Informazione Fiscale, 20. Oktober 2026 (Indiskretionen im Oktober zum Haushalt: journalistische Quellen, nicht normativ)
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