Italienische Geschäftspartner prüfen: Leitfaden für deutsche Unternehmen
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Kurz gesagt: Wer mit einem italienischen Geschäftspartner arbeitet, prüft vier Dinge: ob Firma und USt-IdNr. stimmen, wer wirtschaftlich dahintersteht, ob Proteste oder Insolvenzverfahren vorliegen und ob die Zahlungsdaten echt sind. Europäisches Recht hilft beim Eintreiben: Ein Europäischer Zahlungsbefehl wird ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt, und ausländische Gläubiger haben in einem italienischen Insolvenzverfahren mindestens 30 Tage Zeit zur Forderungsanmeldung.
Vierzehn Situationen, ein Leitfaden
Firma und Zahlungsdaten prüfen
- Italienischen Lieferanten prüfen: USt-IdNr. und Register
- Italienische USt-IdNr. bestätigen: Nachweis für steuerfreie Lieferungen
- Bonitätsauskunft: Bilanz, Rating und Kreditlimit
- Falscher Lieferant und IBAN-Änderung erkennen
- Wirtschaftlich Berechtigte einer italienischen S.r.l. prüfen
- Auskunft über eine italienische Firma lesen
Forderung eintreiben und Insolvenz
- Forderung gegen einen italienischen Schuldner eintreiben
- Zahlungsverzug bei italienischem Kunden: Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale
- Insolvenz in Italien: Forderung anmelden
- Zahlung vor der Insolvenz: Anfechtung und Schutz
Partner, Übernahme, Immobilie, Personen
- Handelsvertreter oder Vertriebshändler in Italien prüfen
- Italienische S.r.l. kaufen: Anteile oder Betrieb
- Immobilie in Italien kaufen: Verkäufer prüfen
- Italienischen Bürgen, Verwalter oder Gesellschafter prüfen
Was für deutsche Unternehmen gilt
- USt-IdNr.: Das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern erlaubt deutschen Unternehmen zu prüfen, ob eine Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriertes Unternehmen erbracht wird (BZSt).
- Vollstreckung: Ein im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbarer Europäischer Zahlungsbefehl wird in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf (Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006).
- Insolvenz: Für ausländische Gläubiger beträgt die Anmeldefrist mindestens 30 Tage nach Bekanntmachung im Insolvenzregister (Art. 55 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2015/848).
- Zahlungsdaten: Zahlungsdienstleister im Euroraum mussten bis zum 9. Oktober 2025 die Überprüfung des Zahlungsempfängers anbieten (Art. 5c der Verordnung (EU) 2024/886).
Was Veryfy liefert
Veryfy erstellt Berichte über italienische Unternehmen und Personen aus italienischen amtlichen Quellen: Gesellschafter und Verwalter, Titolare effettivo, Proteste und Insolvenzsignale, Bilanz und, ab der Stufe Decisione, auf die Gesellschaft eingetragene Immobilien.
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Dienst und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus italienischen amtlichen Quellen: Firmennamen, Ämter und Verfahren behalten ihren italienischen Wortlaut. Veryfy bietet keinen übersetzten Bericht.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich, ob eine italienische USt-IdNr. gültig ist?
Über das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern: Es leitet die Anfrage an die Behörde des anderen Mitgliedstaats weiter und teilt nur deren Ergebnis mit. Eine Korrektur der Daten kann nur der italienische Geschäftspartner veranlassen.
Muss ich für eine unbestrittene Forderung in Italien klagen?
Nicht zwingend. Der Europäische Zahlungsbefehl nach Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wird in den anderen Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt (Art. 19). Welches Gericht ihn erlassen darf, richtet sich nach den europäischen Zuständigkeitsregeln (Art. 6).
Gibt es den Veryfy-Bericht auf Deutsch?
Nein. Dienst und Bericht sind auf Italienisch, weil sie aus italienischen amtlichen Quellen stammen. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie die Begriffe lesen.
Quellen
Amtliche Quellen, am 2026-10-24 geöffnet und gelesen.
- Bundeszentralamt für Steuern: Bestätigung ausländischer USt-IdNrn.
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (Europäisches Mahnverfahren)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2015/848 (Insolvenzverfahren)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/886, Art. 5c (Überprüfung des Zahlungsempfängers)
- Registro Imprese, Portal des italienischen Unternehmensregisters (InfoCamere)
Informationen allgemeiner Art, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich, ob eine italienische USt-IdNr. gültig ist?
Über das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern: Es leitet die Anfrage an die Behörde des anderen Mitgliedstaats weiter und teilt nur deren Ergebnis mit. Eine Korrektur der Daten kann nur der italienische Geschäftspartner veranlassen.
Muss ich für eine unbestrittene Forderung in Italien klagen?
Nicht zwingend. Der Europäische Zahlungsbefehl nach Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wird in den anderen Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt (Art. 19). Welches Gericht ihn erlassen darf, richtet sich nach den europäischen Zuständigkeitsregeln (Art. 6).
Gibt es den Veryfy-Bericht auf Deutsch?
Nein. Dienst und Bericht sind auf Italienisch, weil sie aus italienischen amtlichen Quellen stammen. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie die Begriffe lesen.
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