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Insolvenz in Italien: liquidazione giudiziale, Concordato und Forderungsanmeldung

Aktualisiert am

Kurz gesagt: Wird in Italien ein Insolvenzverfahren über Ihren Kunden eröffnet, melden Sie Ihre Forderung als ausländischer Gläubiger an: mit dem Standardformular der Verordnung (EU) 2015/848, ohne Anwaltszwang, in einer Amtssprache der Union und mit einer Frist von mindestens 30 Tagen nach der Bekanntmachung im Insolvenzregister. In Italien heißt das Verfahren «liquidazione giudiziale».

Teil des Leitfadens Italienische Geschäftspartner prüfen: Leitfaden für deutsche Unternehmen. Alle Ratgeber: Ratgeber.

Welches Gericht entscheidet?

Für die Eröffnung zuständig sind die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat; bei Gesellschaften wird bis zum Gegenbeweis vermutet, dass das der Ort des Sitzes ist (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848). Bei einer Firma mit Sitz in Italien ist das Hauptverfahren daher in der Regel ein italienisches Verfahren.

Verfahren erkennen

Die Mitgliedstaaten führen Insolvenzregister, in denen unter anderem Eröffnungsdatum, Gericht, Verwalter und gegebenenfalls die Frist für die Anmeldung der Forderungen bekanntgemacht werden (Art. 24). Außerdem muss das Gericht oder der Verwalter alle bekannten ausländischen Gläubiger unverzüglich unterrichten (Art. 54). Prüfen Sie die Post trotzdem aktiv: Wer ein Verfahren übersieht, verpasst die Frist.

Forderung anmelden

Jeder ausländische Gläubiger kann alle nach dem Recht des Verfahrensstaats zulässigen Kommunikationsmittel nutzen; Anwaltszwang besteht allein für die Anmeldung nicht (Art. 53). Das Standardformular «Forderungsanmeldung» verlangt unter anderem Forderungsbetrag, Zinsen, Entstehungszeitpunkt, Art der Forderung und Angaben zu Sicherheiten; Belege sind in Kopie beizufügen (Art. 55 Abs. 1 und 2). Die Anmeldung ist in einer Amtssprache der Union möglich, eine Übersetzung kann verlangt werden (Abs. 5). Die Frist beträgt für ausländische Gläubiger mindestens 30 Tage nach Bekanntmachung im Insolvenzregister (Abs. 6).

Der italienische Teil

Nach italienischem Recht werden Anträge auf Zulassung zum Passivum mit Schriftsatz mindestens 30 Tage vor der Anhörung zur Prüfung des Passivums übermittelt, und zwar an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) des Verwalters (Art. 201 Abs. 1 und 2 des «Codice della crisi d'impresa e dell'insolvenza», Normattiva). Der Begriff «insolvenza» bezeichnet nach Art. 2 den Zustand des Schuldners, der sich in Nichterfüllungen oder anderen äußeren Tatsachen zeigt (Normattiva).

Frühwarnung

Die Einzelprüfung «Negatività e procedure concorsuali» (5,90 €) zeigt Proteste und laufende Insolvenzverfahren eines Unternehmens mit Quelle und Datum. Sie ersetzt keine Beobachtung des Insolvenzregisters.

Zu jedem Firmenprodukt gehört kostenlos der Check anti-truffa (Anti-Betrugs-Check): USt-IdNr. im europäischen VIES-Register mit dem registrierten Namen, kostenlose oder Wegwerf-E-Mail-Adressen, Alter der Domain, als Malware oder Phishing gemeldete Domains, Schutz gegen gefälschte Mails (SPF und DMARC), die auf der Website genannte USt-IdNr., Datenpannen der Website und ob die IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem zur Firma passenden Land stammt.

Dienst und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus italienischen amtlichen Quellen: Firmennamen, Ämter und Verfahren behalten ihren italienischen Wortlaut. Veryfy bietet keinen übersetzten Bericht.

Anfechtung früherer Zahlungen

Das Recht des Eröffnungsstaates bestimmt, welche Rechtshandlungen nichtig, anfechtbar oder relativ unwirksam sind (Art. 7 Abs. 2 Buchst. m der Verordnung (EU) 2015/848); die Anfechtung entfällt, wenn der Begünstigte nachweist, dass für die Handlung das Recht eines anderen Mitgliedstaats maßgeblich ist und sie danach in keiner Weise angreifbar ist (Art. 16). Die italienische Regel für Zahlungen steht in Art. 166 des CCII; Einzelheiten und Ausnahmen finden Sie im Ratgeber zur Anfechtung.

Weiterlesen

Zahlungen vor der Eröffnung und Verzugsansprüche:

Häufige Fragen

Muss ich für die Forderungsanmeldung in Italien einen Anwalt beauftragen?

Nach der Verordnung (EU) 2015/848 ist für die bloße Anmeldung der Forderung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen Rechtsbeistand nicht zwingend (Art. 53).

In welcher Sprache kann ich die Forderung anmelden?

In einer Amtssprache der Organe der Union. Gericht oder Verwalter können aber eine Übersetzung in die Amtssprache des Verfahrensstaats verlangen (Art. 55 Abs. 5).

Wie viel Zeit habe ich als ausländischer Gläubiger?

Mindestens 30 Tage nach Bekanntmachung der Eröffnung im Insolvenzregister des Verfahrensstaats (Art. 55 Abs. 6). Nach italienischem Recht ist der Antrag zudem mindestens 30 Tage vor der Anhörung zur Prüfung des Passivums zu übermitteln (Art. 201 «Codice della crisi»).

Quellen

Amtliche Quellen, am 2026-10-24 geöffnet und gelesen.

Informationen allgemeiner Art, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.

Häufige Fragen

Muss ich für die Forderungsanmeldung in Italien einen Anwalt beauftragen?

Nach der Verordnung (EU) 2015/848 ist für die bloße Anmeldung der Forderung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen Rechtsbeistand nicht zwingend (Art. 53).

In welcher Sprache kann ich die Forderung anmelden?

In einer Amtssprache der Organe der Union. Gericht oder Verwalter können aber eine Übersetzung in die Amtssprache des Verfahrensstaats verlangen (Art. 55 Abs. 5).

Wie viel Zeit habe ich als ausländischer Gläubiger?

Mindestens 30 Tage nach Bekanntmachung der Eröffnung im Insolvenzregister des Verfahrensstaats (Art. 55 Abs. 6). Nach italienischem Recht ist der Antrag zudem mindestens 30 Tage vor der Anhörung zur Prüfung des Passivums zu übermitteln (Art. 201 «Codice della crisi»).

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