Auskunft über eine italienische Firma lesen: S.r.l., S.p.A., Protest und Registro Imprese erklärt
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Kurz gesagt: Eine italienische Firmenauskunft arbeitet mit wenigen Begriffen: Rechtsform (S.r.l., S.p.A.), Registereintrag im «Registro delle imprese», wirtschaftlich Berechtigter («titolare effettivo»), Proteste und Insolvenzverfahren («liquidazione giudiziale»). Dieses Glossar erklärt sie mit den gesetzlichen Grundlagen.
Teil des Leitfadens Italienische Geschäftspartner prüfen: Leitfaden für deutsche Unternehmen. Alle Ratgeber: Ratgeber.
Rechtsformen
- S.r.l. («società a responsabilità limitata»): Es haftet nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; der Alleingesellschafter haftet bei Insolvenz unbeschränkt, wenn Einlagen oder Publizität fehlen (Art. 2462, Normattiva). Der Gründungsakt nennt ein Kapital von nicht weniger als 10.000 Euro; es darf auf weniger als 10.000 Euro, mindestens 1 Euro, festgelegt werden, dann nur mit vollständig eingezahlten Geldeinlagen (Art. 2463, Normattiva).
- S.r.l. semplificata: Kapital von mindestens 1 Euro und weniger als 10.000 Euro (Art. 2463-bis, Normattiva).
- S.p.A. («società per azioni»): Es haftet ebenfalls nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen (Art. 2325, Normattiva).
Registro delle imprese
Das Unternehmensregister ist öffentlich und wird vom Registeramt unter richterlicher Aufsicht geführt (Art. 2188, Normattiva). Ein «visura» ist der Registerauszug.
Titolare effettivo
Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, der in letzter Instanz Eigentum oder Kontrolle zuzurechnen ist; bei Kapitalgesellschaften ist eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Kapitals ein Indiz (Art. 20 D.Lgs. 231/2007, Normattiva). Mehr dazu: Wirtschaftlich Berechtigte einer italienischen S.r.l..
Proteste
Die amtliche Veröffentlichung der Protestlisten liegt bei den Handelskammern (Art. 1 Gesetz 77/1955, Normattiva). Die zum Protest befugten Amtsträger übermitteln ihnen jeweils am Tag nach Monatsende die Listen der Proteste wegen Nichtzahlung von Wechseln, Wechselschecks und Bankschecks (Art. 1 Gesetz 235/2000, Normattiva).
Krise und Insolvenz
Das Gesetzbuch zur Krise («Codice della crisi», D.Lgs. 14/2019) unterscheidet «crisi», den Zustand, der die Insolvenz wahrscheinlich macht und sich in unzureichenden prospektiven Zahlungsströmen für die nächsten zwölf Monate zeigt, von «insolvenza», dem Zustand, der sich in Nichterfüllungen oder anderen äußeren Tatsachen zeigt (Art. 2, Normattiva). Gläubiger melden ihre Forderungen im Verfahren der «liquidazione giudiziale» an: Insolvenz in Italien.
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Dienst und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus italienischen amtlichen Quellen: Firmennamen, Ämter und Verfahren behalten ihren italienischen Wortlaut. Veryfy bietet keinen übersetzten Bericht.
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Weitere Hilfen zum Lesen und Bewerten:
- Bonitätsauskunft: Bilanz, Rating und Kreditlimit
- Italienischen Bürgen, Verwalter oder Gesellschafter prüfen
Häufige Fragen
Was bedeutet S.r.l. und was S.p.A.?
S.r.l. (società a responsabilità limitata) und S.p.A. (società per azioni) sind italienische Kapitalgesellschaften. In beiden haftet für die Gesellschaftsschulden grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen (Art. 2462 und 2325 Codice civile).
Wie viel Stammkapital braucht eine S.r.l.?
Der Gründungsakt nennt ein Kapital von nicht weniger als 10.000 Euro (Art. 2463 Nr. 4); das Kapital kann aber auf weniger als 10.000 Euro, mindestens 1 Euro, festgelegt werden, dann nur mit Geldeinlagen, die vollständig eingezahlt werden (Art. 2463). Die vereinfachte S.r.l. hat ein Kapital von mindestens 1 Euro und weniger als 10.000 Euro (Art. 2463-bis). Das Kapital sagt allein nichts über die Zahlungsfähigkeit.
Wer führt die Liste der Proteste?
Die amtliche Veröffentlichung der Proteste liegt bei den Handelskammern; die protokollierenden Amtsträger übermitteln ihnen monatlich die Listen (Gesetze 77/1955 und 235/2000).
Quellen
Amtliche Quellen, am 2026-10-24 geöffnet und gelesen.
- Normattiva: Codice civile, Art. 2462 (Haftung der S.r.l.)
- Normattiva: Codice civile, Art. 2463 (Gründung der S.r.l.)
- Normattiva: Codice civile, Art. 2463-bis (vereinfachte S.r.l.)
- Normattiva: Codice civile, Art. 2325 (Haftung der S.p.A.)
- Normattiva: Codice civile, Art. 2188 («Registro delle imprese»)
- Normattiva: Gesetz 77/1955, Art. 1 (amtliche Protestliste)
- Normattiva: Gesetz 235/2000, Art. 1 (Meldung der Proteste)
- Normattiva: D.Lgs. 14/2019 («Codice della crisi»), Art. 2
- Normattiva: D.Lgs. 231/2007, Art. 20 (wirtschaftlich Berechtigte)
Informationen allgemeiner Art, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.
Häufige Fragen
Was bedeutet S.r.l. und was S.p.A.?
S.r.l. (società a responsabilità limitata) und S.p.A. (società per azioni) sind italienische Kapitalgesellschaften. In beiden haftet für die Gesellschaftsschulden grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen (Art. 2462 und 2325 Codice civile).
Wie viel Stammkapital braucht eine S.r.l.?
Der Gründungsakt nennt ein Kapital von nicht weniger als 10.000 Euro (Art. 2463 Nr. 4); das Kapital kann aber auf weniger als 10.000 Euro, mindestens 1 Euro, festgelegt werden, dann nur mit Geldeinlagen, die vollständig eingezahlt werden (Art. 2463). Die vereinfachte S.r.l. hat ein Kapital von mindestens 1 Euro und weniger als 10.000 Euro (Art. 2463-bis). Das Kapital sagt allein nichts über die Zahlungsfähigkeit.
Wer führt die Liste der Proteste?
Die amtliche Veröffentlichung der Proteste liegt bei den Handelskammern; die protokollierenden Amtsträger übermitteln ihnen monatlich die Listen (Gesetze 77/1955 und 235/2000).
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