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Italienische USt-IdNr. bestätigen: Nachweis für steuerfreie Lieferungen

Aktualisiert am

Kurz gesagt: Vor einer steuerfreien Lieferung an einen italienischen Kunden bestätigen Sie die USt-IdNr. über das Bundeszentralamt für Steuern und heben den Nachweis auf. Die Steuerbefreiung knüpft an den Status des Abnehmers als Steuerpflichtiger in einem anderen Mitgliedstaat an. Bestätigt der Dienst die Nummer nicht, kann nur Ihr italienischer Geschäftspartner die Daten bei seiner Behörde berichtigen lassen.

Teil des Leitfadens Italienische Geschäftspartner prüfen: Leitfaden für deutsche Unternehmen. Alle Ratgeber: Ratgeber.

Bestätigung beim BZSt: einfach und qualifiziert

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet für Einzelabfragen eine Online-Abfrage an und, eine Schnittstelle, an die einfache und qualifizierte Bestätigungsabfragen geschickt werden können; über beide Wege lässt sich die Gültigkeit einer USt-IdNr. rund um die Uhr bestätigen. In Deutschland werden keine Daten zu USt-IdNrn. anderer Mitgliedstaaten gespeichert: Das Amt teilt lediglich die von den Mitgliedstaaten übermittelten Ergebnisse mit (BZSt). Wie Sie einen Treffer rechtlich verwerten, klärt Ihr Steuerberater; der folgende Abschnitt zeigt nur, woran die Befreiung anknüpft.

Woran die Steuerbefreiung anknüpft

Nach Art. 138 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Gegenständen, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, von der Steuer, wenn die Lieferung an einen anderen Steuerpflichtigen oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person bewirkt wird, der oder die als solche in einem anderen Mitgliedstaat handelt (EUR-Lex: Richtlinie 2006/112/EG). Für Dienstleistungen gilt die Vermutung der Steuerpflichtigeneigenschaft des Empfängers, wenn dieser seine USt-IdNr. mitgeteilt hat und der Leistende die Bestätigung der Gültigkeit der Nummer samt zugehörigem Namen und Anschrift nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 904/2010 erlangt hat (Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011).

Was die Bestätigung nicht sagt

Die Bestätigung beantwortet nur, ob die Nummer registriert ist. Sie sagt nichts über Zahlungsfähigkeit, Eigentümer oder Proteste. Auch für den Betrugsfall reicht sie nicht: Ein Betrüger kann die echte USt-IdNr. eines bestehenden Unternehmens angeben. Deshalb gleicht der Check anti-truffa von Veryfy die USt-IdNr. mit dem im VIES-Register hinterlegten Namen ab und prüft zusätzlich E-Mail-Domain, Website und IBAN. Das «Registro delle imprese», die öffentliche Quelle für Sitz, Rechtsform und Vertreter, erreichen Sie über das Portal Registro Imprese; Details unter Italienischen Lieferanten prüfen.

Was Veryfy liefert

Berichte über italienische Unternehmen aus italienischen amtlichen Quellen: Gesellschafter und Verwalter, Titolare effettivo, Proteste und Insolvenzsignale, ein geschätztes Kreditlimit (Fido operativo stimato), ab Decisione auch Bilanz und Immobilien der Gesellschaft.

Preise: Berichte zu einer Firma ab 19 € (Verifica), 49 € (Decisione) und 99 € (Istruttoria). Einzelprüfungen: Negatività und Insolvenzverfahren 5,90 €, Titolare effettivo 9,90 €, Rating und Kreditlimit 9,90 €, Paket Essenziale 14,90 €.

Zu jedem Firmenprodukt gehört kostenlos der Check anti-truffa (Anti-Betrugs-Check): USt-IdNr. im europäischen VIES-Register mit dem registrierten Namen, kostenlose oder Wegwerf-E-Mail-Adressen, Alter der Domain, als Malware oder Phishing gemeldete Domains, Schutz gegen gefälschte Mails (SPF und DMARC), die auf der Website genannte USt-IdNr., Datenpannen der Website und ob die IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem zur Firma passenden Land stammt.

Dienst und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus italienischen amtlichen Quellen: Firmennamen, Ämter und Verfahren behalten ihren italienischen Wortlaut. Veryfy bietet keinen übersetzten Bericht.

Häufige Fragen

Wo kann ich eine italienische USt-IdNr. als deutsches Unternehmen bestätigen lassen?

Beim Bundeszentralamt für Steuern, per Online-Abfrage für Einzelabfragen oder über die Schnittstelle. Das Amt leitet die Abfrage an die Behörde des anderen Mitgliedstaats weiter und teilt deren Ergebnis mit.

Was kann ich tun, wenn eine italienische Nummer nicht bestätigt wird?

Nach Angaben des BZSt kann nur Ihr ausländischer Geschäftspartner die Daten bei seiner Behörde berichtigen lassen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Sie bis dahin liefern.

Reicht die Bestätigung der USt-IdNr. als Betrugsschutz?

Nein. Sie bestätigt die Registrierung, nicht die Identität Ihres Gesprächspartners. E-Mail-Domain, Website und IBAN prüfen Sie getrennt, zum Beispiel mit dem Check anti-truffa.

Quellen

Amtliche Quellen, am 2026-10-24 geöffnet und gelesen.

Informationen allgemeiner Art, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.

Häufige Fragen

Wo kann ich eine italienische USt-IdNr. als deutsches Unternehmen bestätigen lassen?

Beim Bundeszentralamt für Steuern, per Online-Abfrage für Einzelabfragen oder über die Schnittstelle. Das Amt leitet die Abfrage an die Behörde des anderen Mitgliedstaats weiter und teilt deren Ergebnis mit.

Was kann ich tun, wenn eine italienische Nummer nicht bestätigt wird?

Nach Angaben des BZSt kann nur Ihr ausländischer Geschäftspartner die Daten bei seiner Behörde berichtigen lassen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Sie bis dahin liefern.

Reicht die Bestätigung der USt-IdNr. als Betrugsschutz?

Nein. Sie bestätigt die Registrierung, nicht die Identität Ihres Gesprächspartners. E-Mail-Domain, Website und IBAN prüfen Sie getrennt, zum Beispiel mit dem Check anti-truffa.

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