Falscher italienischer Lieferant? So erkennen Sie IBAN-Änderung und Rechnungsbetrug
Aktualisiert am
Kurz gesagt: Meldet sich ein italienischer Lieferant mit neuen Kontodaten, zahlen Sie erst, wenn ein Rückruf unter einer bereits bekannten Nummer die Änderung bestätigt hat. Die europäische Überprüfung des Zahlungsempfängers warnt bei Name-IBAN-Abweichungen, ersetzt den Rückruf aber nicht. Der kostenlose Check anti-truffa von Veryfy zeigt Warnsignale zu E-Mail, Website und IBAN.
Teil des Leitfadens Italienische Geschäftspartner prüfen: Leitfaden für deutsche Unternehmen. Alle Ratgeber: Ratgeber.
Das Muster
Eine Nachricht, die von einem bekannten Lieferanten zu stammen scheint, nennt neue Bankdaten. Die nächste Zahlung geht auf das neue Konto, der echte Lieferant bleibt unbezahlt. Dasselbe Muster beginnt auch mit einem falschen Lieferanten, den es nie gab.
Was der Namensabgleich leistet
Nach Art. 5c der Verordnung (EU) 2024/886 muss der Zahlungsdienstleister des Zahlers eine Überprüfung des Zahlungsempfängers anbieten: Er gleicht die IBAN mit dem angegebenen Namen ab, bevor Sie die Überweisung freigeben. Bei fehlender Übereinstimmung wird der Zahler gewarnt, dass die Gelder auf ein Konto gehen könnten, dessen Inhaber nicht der angegebene Empfänger ist. Zahlungsdienstleister im Euroraum mussten diese Pflicht bis zum 9. Oktober 2025 erfüllen. Nutzer, die keine Verbraucher sind, können bei gebündelt eingereichten Zahlungsaufträgen auf die Überprüfung verzichten (Abs. 6): Prüfen Sie, ob das bei Ihrem Sammelzahlungslauf aktiviert ist.
Kontrollen, die Sie selbst festlegen
Die Polizeiliche Kriminalprävention rät bei dringenden, vom üblichen Ablauf abweichenden Zahlungsaufträgen zum Rückruf über eine bekannte, offizielle Nummer und zum Vier-Augen-Prinzip (Polizei-Beratung). Das lässt sich auf Lieferantendaten übertragen:
- Jede Änderung von Bankdaten gilt als ungeprüft, bis ein Rückruf unter einer Nummer aus Ihren eigenen Unterlagen sie bestätigt.
- Eine zweite Person gibt Änderungen der Bankdaten frei.
- Prüfen Sie, ob die IBAN aus dem Land stammt, das Sie für diese Firma erwarten.
- Überweisen Sie zuerst einen kleinen Betrag und lassen Sie den Eingang bestätigen.
Was der kostenlose Check anti-truffa macht
Zu jedem Firmenprodukt gehört kostenlos der Check anti-truffa (Anti-Betrugs-Check): USt-IdNr. im europäischen VIES-Register mit dem registrierten Namen, kostenlose oder Wegwerf-E-Mail-Adressen, Alter der Domain, als Malware oder Phishing gemeldete Domains, Schutz gegen gefälschte Mails (SPF und DMARC), die auf der Website genannte USt-IdNr., Datenpannen der Website und ob die IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem zur Firma passenden Land stammt.
Er bestätigt nicht, wem das Konto gehört: Dafür bleiben der Namensabgleich Ihrer Bank und der Rückruf.
Dienst und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus italienischen amtlichen Quellen: Firmennamen, Ämter und Verfahren behalten ihren italienischen Wortlaut. Veryfy bietet keinen übersetzten Bericht.
Weiterlesen
Ergänzend zum Betrugsschutz:
- Italienische USt-IdNr. bestätigen: Nachweis für steuerfreie Lieferungen
- Italienischen Bürgen, Verwalter oder Gesellschafter prüfen
Häufige Fragen
Verhindert die Überprüfung des Zahlungsempfängers den IBAN-Betrug?
Nicht vollständig. Sie gleicht Name und IBAN ab und warnt bei Abweichungen. Wenn der Betrüger ein Konto unter einem passenden Namen nutzt, hilft nur der Rückruf bei Ihrem Lieferanten unter einer bekannten Nummer.
Kann mein Unternehmen auf die Überprüfung des Zahlungsempfängers verzichten?
Für Zahlungsdienstnutzer, die keine Verbraucher sind, sieht die Verordnung diese Möglichkeit bei gebündelt eingereichten Zahlungsaufträgen vor. Wer verzichtet, verliert die Warnung, und das Recht auf spätere Nutzung bleibt bestehen.
Bestätigt der Check anti-truffa den Kontoinhaber?
Nein. Er prüft, ob die IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem zur Firma passenden Land stammt, dazu Signale zu E-Mail, Domain und Website. Den Kontoinhaber prüft nur Ihre Bank.
Quellen
Amtliche Quellen, am 2026-10-24 geöffnet und gelesen.
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/886, Art. 5c (Überprüfung des Zahlungsempfängers)
- Polizeiliche Kriminalprävention (Initiative Sicher Handeln): CEO-Fraud
- Registro Imprese, Portal des italienischen Unternehmensregisters (InfoCamere)
Informationen allgemeiner Art, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.
Häufige Fragen
Verhindert die Überprüfung des Zahlungsempfängers den IBAN-Betrug?
Nicht vollständig. Sie gleicht Name und IBAN ab und warnt bei Abweichungen. Wenn der Betrüger ein Konto unter einem passenden Namen nutzt, hilft nur der Rückruf bei Ihrem Lieferanten unter einer bekannten Nummer.
Kann mein Unternehmen auf die Überprüfung des Zahlungsempfängers verzichten?
Für Zahlungsdienstnutzer, die keine Verbraucher sind, sieht die Verordnung diese Möglichkeit bei gebündelt eingereichten Zahlungsaufträgen vor. Wer verzichtet, verliert die Warnung, und das Recht auf spätere Nutzung bleibt bestehen.
Bestätigt der Check anti-truffa den Kontoinhaber?
Nein. Er prüft, ob die IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem zur Firma passenden Land stammt, dazu Signale zu E-Mail, Domain und Website. Den Kontoinhaber prüft nur Ihre Bank.
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