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Immobilie in Italien kaufen: Verkäufer und Bauträger prüfen

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Kurz gesagt: Vor dem Kauf einer Immobilie in Italien prüfen Sie den Verkäufer wie einen Geschäftspartner: Handelt es sich um eine Firma, sehen Sie Eigentümer, Proteste und Insolvenzsignale an. Der Kaufvertrag über Immobilien braucht Schriftform, Eigentumsübergänge werden in den Immobilienregistern eingetragen, und beim Kauf vom Bauträger schützt die gesetzliche Bürgschaft.

Teil des Leitfadens Italienische Geschäftspartner prüfen: Leitfaden für deutsche Unternehmen. Alle Ratgeber: Ratgeber.

Form des Vertrags

Nach Art. 1350 Nr. 1 des Codice civile müssen Verträge, die das Eigentum an Immobilien übertragen, bei Nichtigkeit durch öffentliche Urkunde oder Privatschrift geschlossen werden (Normattiva). Ein bloßes Handschlag-Versprechen genügt nicht.

Eintragung der Übertragung

Nach Art. 2643 Nr. 1 müssen Verträge, die das Eigentum an Immobilien übertragen, durch Eintragung (trascrizione) öffentlich gemacht werden (Normattiva). Fragen Sie den Notar nach dem Stand der Eintragungen, bevor Sie zahlen.

Kauf vom Bauträger

Beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie muss der Bauträger bei Vertragsschluss oder früher eine Bürgschaft in Höhe der bereits erhaltenen und noch zu erhaltenden Zahlungen aushändigen; fehlt sie, ist der Vertrag nichtig, und nur der Käufer kann sich darauf berufen (Art. 2 Decreto legislativo 122/2005, Normattiva).

Den Verkäufer prüfen

Ist der Verkäufer eine Gesellschaft, steht sie im öffentlichen «Registro delle imprese» (Art. 2188 Codice civile). Veryfy zeigt dazu Gesellschafter und Verwalter, den Titolare effettivo, Proteste und Insolvenzsignale; ab der Stufe Decisione (49 €) auch auf die Gesellschaft eingetragene Immobilien. Für eine Privatperson gibt es die Verifica Persona (29 €), die nur für die im Funnel genannten berechtigten Zwecke bestimmt ist. Eine Freigabe zum Kauf ist das nicht.

Preise: Berichte zu einer Firma ab 19 € (Verifica), 49 € (Decisione) und 99 € (Istruttoria). Einzelprüfungen: Negatività und Insolvenzverfahren 5,90 €, Titolare effettivo 9,90 €, Rating und Kreditlimit 9,90 €, Paket Essenziale 14,90 €.

Zu jedem Firmenprodukt gehört kostenlos der Check anti-truffa (Anti-Betrugs-Check): USt-IdNr. im europäischen VIES-Register mit dem registrierten Namen, kostenlose oder Wegwerf-E-Mail-Adressen, Alter der Domain, als Malware oder Phishing gemeldete Domains, Schutz gegen gefälschte Mails (SPF und DMARC), die auf der Website genannte USt-IdNr., Datenpannen der Website und ob die IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem zur Firma passenden Land stammt.

Dienst und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus italienischen amtlichen Quellen: Firmennamen, Ämter und Verfahren behalten ihren italienischen Wortlaut. Veryfy bietet keinen übersetzten Bericht.

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Wenn der Verkäufer eine Person oder eine Gesellschaft ist:

Häufige Fragen

Muss ein Immobilienkauf in Italien schriftlich erfolgen?

Ja. Verträge, die das Eigentum an Immobilien übertragen, müssen nach Art. 1350 des Codice civile bei Nichtigkeit durch öffentliche Urkunde oder Privatschrift geschlossen werden.

Was ist beim Kauf einer Immobilie im Bau besonders?

Der Bauträger muss dem Käufer bei Vertragsschluss oder früher eine Bürgschaft in Höhe der bereits erhaltenen und noch zu erhaltenden Zahlungen aushändigen, sonst ist der Vertrag nichtig. Die Nichtigkeit kann nur der Käufer geltend machen (Art. 2 Decreto legislativo 122/2005).

Was prüft Veryfy bei einem Verkäufer?

Bei einer Firma als Verkäufer oder Bauträger Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte, Proteste und Insolvenzsignale. Ob eine konkrete Immobilie frei von Lasten ist, prüft der Bericht nicht; das klärt der Notar anhand der Register.

Quellen

Amtliche Quellen, am 2026-10-24 geöffnet und gelesen.

Informationen allgemeiner Art, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.

Häufige Fragen

Muss ein Immobilienkauf in Italien schriftlich erfolgen?

Ja. Verträge, die das Eigentum an Immobilien übertragen, müssen nach Art. 1350 des Codice civile bei Nichtigkeit durch öffentliche Urkunde oder Privatschrift geschlossen werden.

Was ist beim Kauf einer Immobilie im Bau besonders?

Der Bauträger muss dem Käufer bei Vertragsschluss oder früher eine Bürgschaft in Höhe der bereits erhaltenen und noch zu erhaltenden Zahlungen aushändigen, sonst ist der Vertrag nichtig. Die Nichtigkeit kann nur der Käufer geltend machen (Art. 2 Decreto legislativo 122/2005).

Was prüft Veryfy bei einem Verkäufer?

Bei einer Firma als Verkäufer oder Bauträger Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte, Proteste und Insolvenzsignale. Ob eine konkrete Immobilie frei von Lasten ist, prüft der Bericht nicht; das klärt der Notar anhand der Register.

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