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Wiener Kaufrecht: Warenlieferung an eine italienische Firma

Aktualisiert am

Kurz gesagt: Liefern Sie als Schweizer Firma Waren an eine italienische Firma, gilt in der Regel das UN-Kaufrecht (CISG, «Wiener Kaufrecht»): Italien ist seit 1988, die Schweiz seit 1991 Vertragsstaat. Es gilt nicht für alles und kann im Vertrag ausgeschlossen werden. Lesen Sie die AGB, bevor Sie liefern, und prüfen Sie den Käufer, bevor Sie auf Rechnung verkaufen.

Wann das Wiener Kaufrecht gilt

Kaufpreis, Zahlungsort und Zins

Art. 57 Abs. 1 CISG: Wenn der Käufer nicht verpflichtet ist, an einem anderen Ort zu zahlen, zahlt er am Ort der Niederlassung des Verkäufers oder, bei Zahlung gegen Übergabe der Ware oder von Dokumenten, am Ort der Übergabe. Nach Art. 58 Abs. 1 ist, wenn keine Zeit bestimmt ist, der Preis fällig, sobald der Verkäufer Ware oder Dokumente zur Verfügung stellt; der Verkäufer kann die Übergabe von der Zahlung abhängig machen. Art. 78 gibt Anspruch auf Zinsen auf fällige Beträge; die Höhe regelt das Übereinkommen nicht.

Welches Gericht?

Das Wiener Kaufrecht regelt das materielle Recht. Welches Gericht zuständig ist, regelt das Lugano-Übereinkommen. Nach dessen Art. 5 Nr. 1 Bst. b ist beim Verkauf beweglicher Sachen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Erfüllungsort der Ort, an dem die Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen. Art. 23 erlaubt eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung. Details und Vollstreckung: Forderung gegen einen italienischen Schuldner.

Vor der Lieferung auf Rechnung

  1. AGB prüfen: Rechtswahl, Ausschluss des CISG, Gerichtsstand, Zahlungsfrist, Zins. Die italienischen Regeln zum Verzug stehen in Mahnung und Verzugszins.
  2. Käufer identifizieren: Registerauszug und Protesti.
  3. Bei grösseren Aufträgen Anzahlung oder Zahlung gegen Dokumente vereinbaren (Art. 58 CISG lässt die Übergabe von der Zahlung abhängig machen).

Was Veryfy liefert

«Verifica» (19 €) zeigt Eigentümer und Geschäftsführer, Protesti und Insolvenzsignale, geschätzten operativen Kreditrahmen und einen Sektorvergleich; «Decisione» (49 €) ergänzt Immobilien, Beziehungen zu anderen Gesellschaften und eine neu gegliederte Bilanz. Dienst, Kasse und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus amtlichen italienischen Quellen; Firmennamen, Rechtsformen und Registereinträge bleiben im Original. Einen übersetzten Bericht gibt es nicht.

Zurück zum Überblick für Schweizer Firmen. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung zum UN-Kaufrecht, keine Auslegung Ihres Vertrags.

Häufige Fragen

Gilt das Wiener Kaufrecht zwischen einer Schweizer und einer italienischen Firma?

In der Regel ja, wenn es um Warenkauf geht und der Vertrag es nicht ausschliesst. Art. 1 Abs. 1 Bst. a CISG wendet es auf Kaufverträge zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten an; Italien ist seit dem 1. Januar 1988 Vertragsstaat, die Schweiz seit dem 1. März 1991. Nach Art. 6 können die Parteien es ausschliessen.

Wo muss der italienische Käufer den Kaufpreis zahlen?

Nach Art. 57 Abs. 1 CISG, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Ort der Niederlassung des Verkäufers; bei Zahlung gegen Übergabe der Ware oder von Dokumenten am Ort der Übergabe. Für die Zuständigkeit der Gerichte regelt das Lugano-Übereinkommen den Erfüllungsort in Art. 5 Nr. 1 eigenständig.

Bekomme ich Verzugszins nach dem Wiener Kaufrecht?

Art. 78 CISG gibt Anspruch auf Zinsen auf fällige Beträge, unbeschadet eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 74. Die Höhe nennt die Konvention nicht; sie ergibt sich aus dem anwendbaren Recht.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.

Häufige Fragen

Gilt das Wiener Kaufrecht zwischen einer Schweizer und einer italienischen Firma?

In der Regel ja, wenn es um Warenkauf geht und der Vertrag es nicht ausschliesst. Art. 1 Abs. 1 Bst. a CISG wendet es auf Kaufverträge zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten an; Italien ist seit dem 1. Januar 1988 Vertragsstaat, die Schweiz seit dem 1. März 1991. Nach Art. 6 können die Parteien es ausschliessen.

Wo muss der italienische Käufer den Kaufpreis zahlen?

Nach Art. 57 Abs. 1 CISG, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Ort der Niederlassung des Verkäufers; bei Zahlung gegen Übergabe der Ware oder von Dokumenten am Ort der Übergabe. Für die Zuständigkeit der Gerichte regelt das Lugano-Übereinkommen den Erfüllungsort in Art. 5 Nr. 1 eigenständig.

Bekomme ich Verzugszins nach dem Wiener Kaufrecht?

Art. 78 CISG gibt Anspruch auf Zinsen auf fällige Beträge, unbeschadet eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 74. Die Höhe nennt die Konvention nicht; sie ergibt sich aus dem anwendbaren Recht.

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