Bonität eines italienischen Lieferanten prüfen: Betreibungsauskunft und Protesti
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Kurz gesagt: Ein Schweizer Betreibungsauszug nach Art. 8a SchKG deckt nur die Schweiz ab. Bei einer italienischen Firma suchen Sie die Zahlungssignale in Italien: Wechsel- und Scheckproteste («protesti»), die die Handelskammern führen, und Insolvenzverfahren. Beides prüft der Bericht «Negatività e procedure concorsuali» für 5,90 €.
Was Sie aus der Schweiz kennen: die Betreibungsauskunft
Nach Art. 8a Abs. 1 SchKG kann jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter einsehen und Auszüge verlangen. Nach Abs. 2 ist das Interesse insbesondere glaubhaft, wenn das Gesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages steht. Das gilt für Schweizer Betreibungsämter. Eine italienische Firma ohne Sitz in der Schweiz wird dort in der Regel nichts zeigen.
Das italienische Gegenstück: «protesti»
In Italien erscheinen Zahlungsausfälle bei Wechseln, Eigenwechseln und Bankschecks als Protest. Das Gesetz Nr. 235 vom 18. August 2000 ersetzt in Art. 1 den Art. 3 des Gesetzes Nr. 77/1955: Die befugten Amtspersonen übermitteln der Handelskammer jeweils am Tag nach Monatsende die Liste der Proteste. Der Schuldner muss mit Name, Wohnsitz, Geburtsort und -datum identifiziert sein, und die Daten werden im Informatikregister nach Art. 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 381/1995 geführt.
| Schweiz | Italien | |
|---|---|---|
| Signal | Betreibung, Verlustschein | «protesto» (Wechsel, Scheck), Insolvenzverfahren |
| Quelle | Betreibungsamt (Art. 8a SchKG) | Handelskammern, Informatikregister der Proteste |
| Voraussetzung | Interesse glaubhaft machen | Zugang über Handelskammer oder Anbieter, nicht von uns geprüft |
Warum ein sauberer Eintrag nicht genügt
- Protesti betreffen Wechsel und Schecks. Eine unbezahlte Rechnung erscheint dort nicht.
- Ein Insolvenzverfahren ist ein eigenes Signal. Wie Sie eine Forderung dann anmelden, steht in Insolvenz eines italienischen Kunden.
- Die Bilanz und die Zusammensetzung der Eigentümer geben zusätzlich Hinweise: Handelsregisterauszug lesen.
Welches Produkt wofür
- «Negatività e procedure concorsuali» (5,90 €): nur Protesti und Insolvenzverfahren.
- «Titolare effettivo» (9,90 €): wer die Firma wirtschaftlich kontrolliert.
- «Verifica» (19 €): Eigentümer und Geschäftsführer, Protesti und Insolvenzsignale, geschätzter operativer Kreditrahmen, Sektorvergleich.
- «Decisione» (49 €) und «Istruttoria» (99 €) für grössere Aufträge; bei jedem Firmenprodukt liegt der Check auf E-Mail, Website und IBAN als Geschenk bei.
Dienst, Kasse und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus amtlichen italienischen Quellen; Firmennamen, Rechtsformen und Registereinträge bleiben im Original. Einen übersetzten Bericht gibt es nicht.
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Häufige Fragen
Kann ich bei einer italienischen Firma einen Betreibungsregisterauszug verlangen?
Art. 8a SchKG regelt die Einsicht in die Register der Schweizer Betreibungsämter; sie zeigen Betreibungen in der Schweiz. Für Zahlungsprobleme einer italienischen Firma sind die Protesti, die die Handelskammern führen, der naheliegende Hinweis.
Was sind Protesti und wer führt sie?
Protesti sind Wechsel- und Scheckproteste. Nach Art. 3 des Gesetzes Nr. 77/1955 in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes Nr. 235/2000 melden die zur Protesterhebung befugten Amtspersonen die Listen monatlich dem Präsidenten der zuständigen Handelskammer; die Daten werden im Informatikregister nach Art. 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 381/1995 geführt.
Zeigt ein sauberer Protesti-Eintrag, dass die Firma zahlungsfähig ist?
Nein. Er zeigt nur, dass dort kein Protest eingetragen ist. Zur Zahlungsfähigkeit gehören auch Insolvenzsignale, Bilanz und Zahlungsverhalten.
Quellen
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 8a, Fedlex
- Legge 18 agosto 2000, n. 235, Art. 1, Normattiva
- Legge 12 febbraio 1955, n. 77, Normattiva
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.
Häufige Fragen
Kann ich bei einer italienischen Firma einen Betreibungsregisterauszug verlangen?
Art. 8a SchKG regelt die Einsicht in die Register der Schweizer Betreibungsämter; sie zeigen Betreibungen in der Schweiz. Für Zahlungsprobleme einer italienischen Firma sind die Protesti, die die Handelskammern führen, der naheliegende Hinweis.
Was sind Protesti und wer führt sie?
Protesti sind Wechsel- und Scheckproteste. Nach Art. 3 des Gesetzes Nr. 77/1955 in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes Nr. 235/2000 melden die zur Protesterhebung befugten Amtspersonen die Listen monatlich dem Präsidenten der zuständigen Handelskammer; die Daten werden im Informatikregister nach Art. 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 381/1995 geführt.
Zeigt ein sauberer Protesti-Eintrag, dass die Firma zahlungsfähig ist?
Nein. Er zeigt nur, dass dort kein Protest eingetragen ist. Zur Zahlungsfähigkeit gehören auch Insolvenzsignale, Bilanz und Zahlungsverhalten.
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