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Forderung gegen einen italienischen Schuldner: Lugano-Übereinkommen und Vollstreckung

Aktualisiert am

Kurz gesagt: Zwischen der Schweiz und Italien gilt das Lugano-Übereinkommen von 2007. Ein Schweizer Urteil wird in Italien anerkannt und nach Art. 38 für vollstreckbar erklärt, bei der «Corte d'appello» (Berufungsgericht). Die Schweiz ist nicht in der EU: Der Europäische Zahlungsbefehl passt nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 nicht ohne Weiteres. Prüfen Sie vorher das Vermögen des Schuldners.

Wo Sie klagen können

Schweizer Urteil in Italien anerkennen und vollstrecken

SchrittNorm im LugÜ
Was als «Entscheidung» zählt, auch ZahlungsbefehlArt. 32
Anerkennung ohne besonderes VerfahrenArt. 33 Abs. 1
Vollstreckung erst nach VollstreckbarerklärungArt. 38 Abs. 1
Zuständige Stelle in ItalienArt. 39 mit Anhang II: «Corte d'appello»
Beizulegen: Ausfertigung der Entscheidung und Bescheinigung (Formblatt Anhang V)Art. 53, 54
Keine Legalisation der UrkundenArt. 56

Was die EU-Instrumente nicht für Sie leisten

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Der Europäische Zahlungsbefehl setzt nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 voraus, dass eine Partei ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat als dem des befassten Gerichts. Das ist bei einer Schweizer Gläubigerin und einem Schuldner in Italien vor einem italienischen Gericht nach dem Wortlaut nicht erfüllt. Hat Ihre Firma eine Niederlassung in der EU, kann das anders sein; das klärt eine Anwältin.

Schweizer Betreibung und Arrest

Verjährung

Art. 127 OR: zehn Jahre, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt. Art. 128 OR: fünf Jahre unter anderem für Miet-, Pacht- und Kapitalzinse sowie für Forderungen aus Handwerksarbeit und Kleinverkauf von Waren. Nach Art. 135 Ziff. 2 OR wird die Verjährung durch Schuldbetreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage unterbrochen. Das gilt nur, wenn Schweizer Recht auf die Forderung anwendbar ist.

Den Schuldner vor dem Verfahren prüfen

Ein Urteil nützt nur, wenn der Schuldner etwas hat. Der Bericht «Decisione» (49 €) zeigt zusätzlich zu «Verifica» auf die Firma eingetragene Immobilien, Beziehungen zu anderen Gesellschaften und eine neu gegliederte Bilanz. Das sind Tatsachen mit Quelle und Datum, keine Aussage darüber, was sich vollstrecken lässt. «Istruttoria» (99 €) ergänzt Risikoalgorithmen. Dienst, Kasse und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus amtlichen italienischen Quellen; Firmennamen, Rechtsformen und Registereinträge bleiben im Original. Einen übersetzten Bericht gibt es nicht.

Weiter: Insolvenz eines italienischen Kunden, Überblick für Schweizer Firmen. Mehr zur Vermögensprüfung: Schuldner-Vermögen prüfen vor dem Forderungseinzug.

Weiterlesen: Mahnung und Verzugszins und Wiener Kaufrecht.

Häufige Fragen

Welches Abkommen gilt für Urteile zwischen der Schweiz und Italien?

Das Lugano-Übereinkommen von 2007. Es ist für die Schweiz seit dem 1. Januar 2011 in Kraft, und nach Art. 1 Abs. 3 sind auch die Mitgliedstaaten der EU gebundene Staaten. Italien gehört dazu.

Kann ich einen Europäischen Zahlungsbefehl gegen einen italienischen Schuldner beantragen?

Nach dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 liegt eine grenzüberschreitende Sache vor, wenn eine Partei ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat als das Gericht. Eine Schweizer Gläubigerin mit Sitz in der Schweiz und ein Schuldner in Italien erfüllen das vor einem italienischen Gericht nicht, weil die Schweiz kein Mitgliedstaat ist. Prüfen Sie den Einzelfall mit einer Anwältin in Italien.

Kann ich das Vermögen eines italienischen Schuldners in der Schweiz mit Arrest belegen?

Art. 271 SchKG erlaubt den Arrest auf Vermögensstücke des Schuldners, die sich in der Schweiz befinden, bei den dort genannten Arrestgründen. Auf Vermögen in Italien wirkt der Schweizer Arrest nicht.

Verjährt meine Forderung nach zehn oder nach fünf Jahren?

Nach Art. 127 OR in zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt; Art. 128 OR nennt fünf Jahre für bestimmte Forderungen, zum Beispiel aus Handwerksarbeit oder Kleinverkauf von Waren. Das gilt nur, wenn Schweizer Recht anwendbar ist. Bei einem Vertrag nach italienischem Recht gelten andere Fristen, die wir hier nicht geprüft haben.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.

Häufige Fragen

Welches Abkommen gilt für Urteile zwischen der Schweiz und Italien?

Das Lugano-Übereinkommen von 2007. Es ist für die Schweiz seit dem 1. Januar 2011 in Kraft, und nach Art. 1 Abs. 3 sind auch die Mitgliedstaaten der EU gebundene Staaten. Italien gehört dazu.

Kann ich einen Europäischen Zahlungsbefehl gegen einen italienischen Schuldner beantragen?

Nach dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 liegt eine grenzüberschreitende Sache vor, wenn eine Partei ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat als das Gericht. Eine Schweizer Gläubigerin mit Sitz in der Schweiz und ein Schuldner in Italien erfüllen das vor einem italienischen Gericht nicht, weil die Schweiz kein Mitgliedstaat ist. Prüfen Sie den Einzelfall mit einer Anwältin in Italien.

Kann ich das Vermögen eines italienischen Schuldners in der Schweiz mit Arrest belegen?

Art. 271 SchKG erlaubt den Arrest auf Vermögensstücke des Schuldners, die sich in der Schweiz befinden, bei den dort genannten Arrestgründen. Auf Vermögen in Italien wirkt der Schweizer Arrest nicht.

Verjährt meine Forderung nach zehn oder nach fünf Jahren?

Nach Art. 127 OR in zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt; Art. 128 OR nennt fünf Jahre für bestimmte Forderungen, zum Beispiel aus Handwerksarbeit oder Kleinverkauf von Waren. Das gilt nur, wenn Schweizer Recht anwendbar ist. Bei einem Vertrag nach italienischem Recht gelten andere Fristen, die wir hier nicht geprüft haben.

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