Falscher Lieferant in Italien: IBAN-Betrug erkennen und melden
Aktualisiert am
Kurz gesagt: Beim IBAN-Betrug meldet sich ein «neuer» Kontakt Ihres italienischen Lieferanten mit geänderten Kontodaten. Prüfen Sie vor der Zahlung E-Mail-Domain, Website und IBAN und rufen Sie unter einer bekannten Nummer zurück. Betrug ist in der Schweiz nach Art. 146 StGB strafbar. Die Schweiz ist nicht in der EU: Die EU-Empfängerüberprüfung deckt Ihre Bank nicht ab.
Typische Warnsignale beim falschen Lieferanten
| Signal | Prüft der Veryfy-Check |
|---|---|
| E-Mail von einer Gratis- oder Wegwerfadresse statt der Firmen-Domain | ja |
| Domain erst vor wenigen Tagen angelegt | ja, Alter der Domain |
| Domain als Malware- oder Phishing-Quelle gemeldet | ja |
| Absender kann leicht gefälscht werden | ja, Schutz gegen gefälschte Mails (SPF und DMARC) |
| «partita IVA» auf der Website stimmt nicht mit der Rechnung überein | ja, Nummer im VIES samt registriertem Namen und auf der Website |
| IBAN falsch geschrieben oder aus einem unpassenden Land | ja, Schreibweise und Land |
| Wem das Konto gehört | nein |
Was das Schweizer Strafrecht sagt
Art. 146 Abs. 1 StGB bestraft, wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt und so zu einem vermögensschädigenden Verhalten bestimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Handelt der Täter gewerbsmässig, liegt die Strafe nach Abs. 2 zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Art. 147 StGB regelt den betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Wo ein Täter sitzt und welches Gericht zuständig ist, klärt die Polizei; hier geht es um die Norm.
Wohin Sie sich in der Schweiz wenden
- Meldeportal des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS): freiwillige Meldung, Ersteinschätzung des Falls. Das BACS nimmt keine Strafanzeigen entgegen; eine Online-Strafanzeige ist laut Portal nur für bestimmte Delikte möglich, etwa wenn Ware bezahlt, aber nicht erhalten wurde. Für alle anderen Delikte ist ein Polizeiposten zuständig.
- antiphishing.ch, vom BACS betrieben: Phishing-Mails leiten Sie an reports@antiphishing.ch weiter. Die Mailbox wird maschinell verarbeitet, nicht gelesen.
Empfängerüberprüfung: EU-Regel, nicht für Ihre Bank
Art. 5c der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/886 verpflichtet den Zahlungsdienstleister des Zahlers, vor der Autorisierung einer Überweisung eine Empfängerüberprüfung anzubieten. Die Grundverordnung regelt nach Art. 1 Abs. 1 Euro-Überweisungen, bei denen der Zahlungsdienstleister auf dem Gebiet der Union ansässig ist. Verlassen Sie sich als Schweizer Zahler nicht auf eine solche Warnung, sondern prüfen Sie selbst.
Der Check von Veryfy und seine Grenzen
Bei jedem Firmenprodukt ist ein Check auf E-Mail, Website und IBAN als Geschenk dabei. Er prüft die Punkte in der Tabelle oben. Er ersetzt keinen Rückruf. Für die Firma selbst liefert der Bericht «Verifica» (19 €) Eigentümer, Geschäftsführer, Protesti und Insolvenzsignale. Dienst, Kasse und Bericht von Veryfy sind auf Italienisch. Die Daten stammen aus amtlichen italienischen Quellen; Firmennamen, Rechtsformen und Registereinträge bleiben im Original. Einen übersetzten Bericht gibt es nicht.
Weiter: Lieferanten über UID, MWST und «partita IVA» prüfen, Überblick für Schweizer Firmen.
Häufige Fragen
Zeigt der Check, ob ein IBAN wirklich der italienischen Firma gehört?
Nein. Der Check prüft, ob der IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem Land stammt, das zur Firma passt. Wem das Konto gehört, kann er nicht belegen. Fragen Sie bei einem neuen IBAN immer zurück, über eine Telefonnummer, die Sie schon kannten.
Kann ich einen Betrug beim Bundesamt für Cybersicherheit anzeigen?
Das BACS nimmt keine Strafanzeigen entgegen. Auf dem Meldeportal können Sie Vorfälle freiwillig melden. Eine Online-Strafanzeige ist nach den Angaben des Portals nur für bestimmte Delikte möglich, sonst gehen Sie zu einem Polizeiposten.
Ist die Empfängerüberprüfung der EU bei Zahlungen von meiner Schweizer Bank gesichert?
Das regelt diese Verordnung nicht. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nennt Zahlungsdienstleister auf dem Gebiet der Union. Ob Ihre Schweizer Bank einen vergleichbaren Dienst anbietet, fragen Sie bei ihr nach.
Was kostet der Check gegen Betrugsversuche?
Er ist bei jedem Firmenprodukt von Veryfy als Geschenk dabei, ab 19 € für den Bericht «Verifica». Sie führen ihn nach dem Kauf auf der Lieferseite selbst aus.
Quellen
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 146 und 147, Fedlex
- Meldeportal des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS)
- antiphishing.ch, betrieben vom BACS
- Verordnung (EU) 2024/886, Art. 5c, EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012, Art. 1, EUR-Lex
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 2026-10-24.
Häufige Fragen
Zeigt der Check, ob ein IBAN wirklich der italienischen Firma gehört?
Nein. Der Check prüft, ob der IBAN korrekt geschrieben ist und aus einem Land stammt, das zur Firma passt. Wem das Konto gehört, kann er nicht belegen. Fragen Sie bei einem neuen IBAN immer zurück, über eine Telefonnummer, die Sie schon kannten.
Kann ich einen Betrug beim Bundesamt für Cybersicherheit anzeigen?
Das BACS nimmt keine Strafanzeigen entgegen. Auf dem Meldeportal können Sie Vorfälle freiwillig melden. Eine Online-Strafanzeige ist nach den Angaben des Portals nur für bestimmte Delikte möglich, sonst gehen Sie zu einem Polizeiposten.
Ist die Empfängerüberprüfung der EU bei Zahlungen von meiner Schweizer Bank gesichert?
Das regelt diese Verordnung nicht. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nennt Zahlungsdienstleister auf dem Gebiet der Union. Ob Ihre Schweizer Bank einen vergleichbaren Dienst anbietet, fragen Sie bei ihr nach.
Was kostet der Check gegen Betrugsversuche?
Er ist bei jedem Firmenprodukt von Veryfy als Geschenk dabei, ab 19 € für den Bericht «Verifica». Sie führen ihn nach dem Kauf auf der Lieferseite selbst aus.
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Check gegen Betrug mit dem Bericht ab 19 €